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Kontinuierliche Fortbildung

Betriebe mit dem RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen sowie im Optometristen-Register erfasste OptometristInnen sind zur kontinuierlichen Fortbildung (engl. Continuing Optometric Education, COE) verpflichtet. Diese wird durch die Fortbildungsordnung der GOL geregelt.

Das geschieht, indem alle OptometristInnen, welche in einem RAL-Betrieb Optometrie praktizieren oder im Optometristen-Register erfasst worden sind, regelmäßig an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und dafür einen Fortbildungsnachweis beziehungsweise eine Teilnahmebestätigung mit ausgewiesenen COE- bzw. Fortbildungspunkten erhalten. Die Fortbildungsnachweise werden gesammelt und der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen (GOL) eigenverantwortlich alle zwei Jahre als elektronische Kopie vorgelegt. Wird die in einem Bewertungszeitraum erforderliche und in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegte Anzahl von COE-Punkten nicht erreicht, erlischt die Berechtigung zur Führung des Gütezeichens bzw. der Eintrag im Optometristen-Register. Sind mehrere OptometristInnen in einem RAL-zertifizierten Betrieb tätig, dürfen vollumfängliche optometrische Untersuchungen nur von denjenigen OptometristInnen durchgeführt werden, welche die geforderten COE-Punkte nachweisen können. Werden innerhalb des Bewertungszeitraumes mehr COE-Punkte als erforderlich erreicht, können bis zu fünf überzählige COE-Punkte auf den Folgezeitraum übertragen werden.

Die Vergabe von COE-Punkten erfolgt durch von der GOL anerkannte Organisationen oder durch den Güteausschuss der GOL selbst. Veranstalter können ihren Teilnehmern die COE-Punkte nach vorheriger Prüfung durch eine der hier gelisteten Organisationen oder durch den Güteausschuss der GOL auf der Teilnahmebescheinigung ausweisen. Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit folgenden Angaben (ein Rechnungsnachweis allein genügt nicht):
Name des Veranstalters, Datum der Durchführung, Titel der Veranstaltung, Teilnehmername, Fortbildungskategorie, anerkennende Organisation, Anzahl der COE-Punkte, Unterschrift des Veranstaltungsleiters.

Der Güteausschuss der GOL erkennt bis auf Weiteres die von folgenden Organisationen vergebenen Fortbildungspunkte an, behält sich jedoch eine Prüfung auf Äquivalenz zu den COE-Punkten vor:

  1. Vereinigung Deutscher Contactlinsen Spezialisten und Optometristen e.V. (VDCO)
  2. Schweizerischer Berufsverband für Augenoptik und Optometrie (SBAO)
  3. Landesärztekammern (CME-Fortbildungspunkte)
  4. General Optical Council (GOC / UK)
  5. American Academy of Optometry (AAO / USA)
  6. European Academy of Optometry and Optics (EAOO)

Die Anzahl der durch eine Fortbildungsmaßnahme erreichbaren COE-Punkte richtet sich nach dem Inhalt, nach der Dauer und nach der Art der Maßnahme und wird in einer separaten Liste geführt.

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