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Augenoptik-Betriebe mit RAL-Gütezeichen

Alle Augenoptik-Betriebe, welche das RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen führen, werden automatisch im Deutschen Optometristen-Register geführt. Mit der Benutzung des Gütezeichens und dem Eintrag in das Register erkennen die Betriebe an, dass sie die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen einhalten. Sie erkennen weiter an, dass optometrische Untersuchungen ausnahmslos von Personen ausgeführt werden dürfen, welche mindestens eine der in den RAL-Güte- und Prüfbestimmungen genannten Qualifikationen vorweisen können.

Augenoptik-Betriebe mit dem RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen müssen nachweisen, dass alle Personen, welche in diesem Betrieb optometrische Untersuchungen ausführen, der in den RAL-Güte-und Prüfbestimmungen definierten Weiterbildungspflicht nachkommen.

Personen mit einer Optometrie-Qualifikation

Personen mit einer von der Gütegemeinschaft anerkannten Optometrie-Qualifikation werden auf Antrag im unten stehenden separaten Personen-Register geführt. Der Antrag kann von diesen Personen selbst oder aber von einem Augenoptikbetrieb, bei welchem die einzutragende Person optometrische Leistungen erbringen soll, gestellt werden. Darüber hinaus werden auf dem Register Optometristen gelistet, welche eine durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen definierte Qualifikation erfüllen, aber nicht in Augenoptik-Berieben mit dem RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen tätig sind. Für Personen, welche bereits vor September 2020 in das Register eingetragen worden sind, ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. 

Personen, welche in dieser Liste geführt werden wollen, müssen nachweisen, dass sie der von der Gütegemeinschaft in den RAL-Güte-und Prüfbestimmungen definierten Weiterbildungspflicht nachkommen

Download Aufnahmeantrag
Sie möchten in das Deutsche Optometrtisten-Register aufgenommen werden, dann laden Sie den Aufnahmeantrag direkt hier herunter.

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Download Sepa-Lastschriftmandat

Der jährliche Beitrag für die Aufnahme in das Deutsche Optometristen-Register beträgt 30,00 Euro. Es fallen keine Beiträge an, sofern der/die Antragssteller/in bei einem Mitglied der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e. V. ein Arbeitsverhältnis hat.

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Güte- und Prüfbestimmungen

Die vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen gemeinsam erarbeitet worden.

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Optometrische Leistungen e.V.

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