Erstprüfung, Eigen- und Fremdüberwachung
Die Einhaltung der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine Erstprüfung, durch Eigen- und Fremdüberwachung sowie erforderlichenfalls durch eine Wiederholungsprüfung eines Augenoptikbetriebes sichergestellt.
Bei der Erstprüfung prüft eine von der Gütegemeinschaft bestellte Prüfstelle, ob die Leistungen des Antragstellers die in den Güte- und Prüfbestimmungen niedergelegten Anforderungen lückenlos erfüllen. Zur Eigenüberwachung muss der Gütezeichenbenutzer eigenverantwortlich auf die Vollständigkeit der durchgeführten optometrischen Untersuchungen achten und die entsprechenden Untersuchungsergebnisse dokumentieren.
Die Dokumentation sieht vor, dass jeder RAL-Betrieb jährlich 20 vollständig untersuchte Fälle aus verschiedenen Kategorien anonymisiert in einer Tabelle erfasst und diese Tabelle eigenverantwortlich bis zum 31. August eines jeden Jahres bei der GOL einreicht. Eine von der GOL bestellte Prüfstelle überprüft die Tabelle und wählt daraus stichprobenartig Fälle aus, für welche der Betrieb im Rahmen eines Besuches oder einer Videokonferenz eine vollständige (anonymisierte) Dokumentation vorweisen muss. Stellt die Kommission Mängel bei der Gütesicherung fest, kann die Gütegemeinschaft eine Wiederholungsprüfung anordnen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Eigen- und Fremdüberwachung sowie einen Tabellenvordruck zur Erfassung der Fälle (beides PDF-Dokumente).
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