Pressemitteilung
Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen freut sich über viele Mitgliedsanträge und besetzte Positionen
Ende vergangenen Jahres hat die Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen ihre erste Mitgliederversammlung satzungsgemäß durchgeführt. Dabei wurden online die bis dahin noch zu besetzenden Positionen des Vereins gewählt. Der Vorstand um dessen Vorsitzenden Wolfgang Cagnolati und die Mitglieder stimmten nicht nur über die Kassenprüfer und den Ehrenrat ab, sondern verabschiedeten auch den ersten vollen Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr.
Somit sind seit dem 11. Dezember 2020 alle Positionen des noch jungen Vereins besetzt. „Noch erfreulicher ist die seit Monaten gleichbleibend hohe Anzahl der Mitgliedsanträge. Das gilt auch für die Eintragungen in das Deutsche Optometristen-Register, was den Optometristinnen und Optometristen mit einem Abschluss B.Sc. oder HWK/ZVA offen steht“, erklärt Stefan Lahme, stellvertretender Vorsitzender und Pressereferent der Gütegemeinschaft.
Auf der Website der Gütegemeinschaft unter www.optometrist.de werden regelmäßig in kurzen Abständen neue Mitglieder in das Optometristen-Register eingetragen. Bereits im vergangenen Dezember hatten 18 Betriebe das Recht zur Vergabe des RAL Gütezeichens Optometrische Leistungen erhalten, rund ein Dutzend weiterer Anträge sind derzeit in der Bearbeitung und die gelisteten Fachleute mit Optometrie-Qualifikation hat auch bereits die Marke von 50 bereits überschritten.
Durch die Gründung der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen und dem RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen wird eine politisch nutzbare Qualitätsnorm für die Optometrie sowie eine Registrierungskörperschaft für Optometristinnen und Optometristen geschaffen. „Hierdurch wird mittelfristig eine Vereinheitlichung der Tätigkeiten und Ausbildung im Bereich der Optometrie einhergehen“, sagt Cagnolati, der sich darüber freut den Hochschulabsolventinnen und Optometristinnen (HWK/ZVA) eine ihrer Qualifikation entsprechende fachliche Interessenvertretung bieten zu können.
Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristen-Register finden sich auf der Website der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
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Pressemitteilung
Die ersten Optometristen und Betriebe sind von der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen bestätigt und in das Deutsche Optometristen-Register auf der Website www.optometrist.de eingetragen. Sowohl Betriebe, welche die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft für das RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen erfüllen, als auch individuelle Optometristen können sich registrieren.
Betriebe müssen sowohl die personellen als auch die instrumentellen Voraussetzungen erfüllen. Als Mitglied der RAL Gütegemeinschaft zeigen sie dem Verbraucher, wo nachprüfbar die Standards höchster optometrischer Leistungen zu finden sind.
Im Deutschen Optometristen-Register sind neben den Betrieben des RAL Gütezeichens auch individuelle Optometristen gelistet. Sinnvoll ist demnach eine Registrierung für jeden Optometristen mit Abschluss B.Sc., M.Sc. und Optometrist HWK, um sowohl von Verbrauchern als auch von der Fachöffentlichkeit gefunden zu werden.
Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristen-Register finden sich auf der Website der RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
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Pressemitteilung
Seit dem 1. August ist die Anmeldung zur Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen möglich. Voraussetzung für die RAL-Gütezeichenbenutzung ist, dass der Antragsteller oder ein in dem Betrieb des Antragstellers beschäftigter Mitarbeiter (mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden) über die praktischen und theoretischen Kompetenzen zur Durchführung optometrischer Untersuchungen verfügt. Zu den fachlichen Qualifikationen zählen ein Hochschul- oder Universitätsabschluss in der Augenoptik/Optometrie, die bestandene Fortbildungsprüfung zum Optometristen (HWK/ZVA) sowie das ECOO Europadiplom; darüber hinaus müssen die Betriebe alle weiteren in der Gütesicherung RAL-GZ 117 definierten Anforderungen nachweisen.
Gleichzeitig ist auch die Anmeldung für die Auflistung im Deutschen Optometristen Register möglich. Hier können sich auch alle Optometrist*innen registrieren lassen, welche nicht in Betrieben mit dem „RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen“ praktizieren, aber die fachlichen Voraussetzungen der Gütegemeinschaft aufweisen. Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristenregister finden sich auf der neu gestalteten Website der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
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