Pressemitteilung
Die ersten Optometristen und Betriebe sind von der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen bestätigt und in das Deutsche Optometristen-Register auf der Website www.optometrist.de eingetragen. Sowohl Betriebe, welche die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft für das RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen erfüllen, als auch individuelle Optometristen können sich registrieren.
Betriebe müssen sowohl die personellen als auch die instrumentellen Voraussetzungen erfüllen. Als Mitglied der RAL Gütegemeinschaft zeigen sie dem Verbraucher, wo nachprüfbar die Standards höchster optometrischer Leistungen zu finden sind.
Im Deutschen Optometristen-Register sind neben den Betrieben des RAL Gütezeichens auch individuelle Optometristen gelistet. Sinnvoll ist demnach eine Registrierung für jeden Optometristen mit Abschluss B.Sc., M.Sc. und Optometrist HWK, um sowohl von Verbrauchern als auch von der Fachöffentlichkeit gefunden zu werden.
Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristen-Register finden sich auf der Website der RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
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Pressemitteilung
Seit dem 1. August ist die Anmeldung zur Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen möglich. Voraussetzung für die RAL-Gütezeichenbenutzung ist, dass der Antragsteller oder ein in dem Betrieb des Antragstellers beschäftigter Mitarbeiter (mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden) über die praktischen und theoretischen Kompetenzen zur Durchführung optometrischer Untersuchungen verfügt. Zu den fachlichen Qualifikationen zählen ein Hochschul- oder Universitätsabschluss in der Augenoptik/Optometrie, die bestandene Fortbildungsprüfung zum Optometristen (HWK/ZVA) sowie das ECOO Europadiplom; darüber hinaus müssen die Betriebe alle weiteren in der Gütesicherung RAL-GZ 117 definierten Anforderungen nachweisen.
Gleichzeitig ist auch die Anmeldung für die Auflistung im Deutschen Optometristen Register möglich. Hier können sich auch alle Optometrist*innen registrieren lassen, welche nicht in Betrieben mit dem „RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen“ praktizieren, aber die fachlichen Voraussetzungen der Gütegemeinschaft aufweisen. Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristenregister finden sich auf der neu gestalteten Website der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
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