Das Sehen von Farben zählt wohl zu den komplexesten Sehfunktionen, nicht zuletzt deswegen gehören die Farbsinnstörungen zu den häufigsten Äuffälligkeiten des Sehens. Und es ist somit auch nicht sonderlich verwunderlich, dass das Farbsehen eher als andere visuelle Funktionen des Auges von Altersveränderungen betroffen ist. Zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr erreicht die Fähigkeit, Farben zu sehen, ihren Höhepunkt – fortan lässt sie nach. So setzen Einbußen des Unterscheidungsvermögens von zwei Farben durchschnittlich mindestens zehn Jahre früher ein als Einbußen des Unterscheidungsvermögens bei Gerüchen oder Tönen. Altersbedingte Trübungen der Augenlinse und Veränderungen der neuronalen Basis des Sehens sind für die Verschlechterung besonders verantwortlich.
Etwa acht Prozent aller Männer leiden an einer angeborenen Farbsinnstörung, die nur von der Mutter vererbt werden kann; bei den Frauen sind es nur 0,4 Prozent. Neben den angeborenen Störungen des Farbsehens gibt es aber auch noch erworbene Farbsinnstörungen, die auf Erkrankungen des Auges oder des Sehnervs zurückzuführen sind. Allerdings können auch Drogenkonsum und die Einwirkung von Medikamenten Farbsinnstörungen begünstigen; und nicht zuletzt ist, wie oben beschrieben, das Altern maßgeblich verantwortlich für erworbene Störungen. Schätzungen zufolge leiden rund fünf Prozent aller Menschen an einer erworbenen Farbsinnstörung.
Bei Kindern ist die Prüfung des Farbsehens sinnvoll, um eventuelle Lern- oder Schulprobleme zu vermeiden bzw. ihnen entgegen wirken zu können. Einige Medikamente können Netzhautschäden hervorrufen, wenn sie über einen langen Zeitraum eingenommen werden. Auch in diesen Fällen können nach einem Screening des Farbsehens Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Ausprägungen von Farbsinnstörungen
Patienten mit erworbenen Farbsinnstörungen berichten häufig über veränderte Farben, Blitze oder Flimmern. Auffallend ist, dass dabei die Farben genauso beschrieben werden, wie sie wahrgenommen werden: Erscheinen die Blätter eines Baumes beispielsweise grau, so werden die Blätter auch als grau bezeichnet. Hingegen wird eine Person mit einer angeborenen Farbsinnstörung die Blätter als grün bezeichnen, auch wenn sie gar nicht in der Lage ist, Grün als Farbe wahrzunehmen.
Es gibt unterschiedliche Ausprägungen von Farbsinnstörungen, die mit der Anzahl und den Typen der auf der Netzhaut befindlichen Zapfen zusammenhängen. Sind gar keine Zapfen vorhanden, dann ist ein Farbsehen überhaupt nicht möglich. Am anderen Ende der Skala gibt es auch Menschen, die nur zwei bestimmte Farben nicht voneinander unterscheiden können.