Fortbildung
Neue Forschungsergebnisse auf den eng miteinander verzahnten Gebieten Ophthalmologie und Optometrie sowie rasante Fortschritte bei der Geräteentwicklung erfordern eine ständige Aktualisierung des Fachwissens. Die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Workshops, Vorträgen und anderen Fortbildungsveranstaltungen gehört deshalb zu den festen Bestandteilen im Berufsleben von Optometristen. Durch die kontinuierliche Erweiterung ihres Wissens und ihrer Kompetenzen gewährleisten sie ihren Kunden und Patienten die größtmögliche Sicherheit und zugleich professionelle Dienstleistungen in hoher Qualität.
Benutzer des RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen sowie im Optometristen-Register erfasste OptometristInnen müssen der in den Güte- und Prüfbestimmungen geltenden Fortbildungspflicht nachkommen und einen Nachweis über ihre kontinuierliche optometrische Fortbildung (engl. Continuing Optometric Education, COE) führen.
Das geschieht, indem alle OptometristInnen, welche in einem RAL-Betrieb Optometrie praktizieren oder im Optometristen-Register erfasst worden sind, regelmäßig an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und dafür einen Fortbildungsnachweis beziehungsweise eine Teilnahmebestätigung mit ausgewiesenen COE- bzw. Fortbildungspunkten erhalten. Die Fortbildungsnachweise werden gesammelt und der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen (GOL) alle zwei Jahre als elektronische Kopie vorgelegt. Wird die in einem Bewertungszeitraum erforderliche und in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegte Anzahl von COE-Punkten nicht erreicht, erlischt die Berechtigung zur Führung des Gütezeichens bzw. der Eintrag im Optometristen-Register. Sind mehrere Optometristen in einem RAL-zertifizierten Betrieb tätig, dürfen Optometrische Leistungen nur von denjenigen Optometristen angeboten werden, welche die geforderten COE-Punkte nachweisen können. Werden innerhalb des Bewertungszeitraumes mehr COE-Punkte als erforderlich erreicht, können bis zu fünf überzählige COE-Punkte auf den Folgezeitraum übertragen werden.
Die Vergabe von COE-Punkten erfolgt durch von der GOL anerkannte Organisationen oder durch den Güteausschuss der GOL selbst. Veranstalter können ihren Teilnehmern die COE-Punkte nach vorheriger Prüfung durch eine der hier gelisteten Organisationen oder durch den Güteausschuss der GOL auf der Teilnahmebescheinigung ausweisen. Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit folgenden Angaben (ein Rechnungsnachweis allein genügt nicht):
Name des Veranstalters, Datum der Durchführung, Titel der Veranstaltung, Teilnehmername, Fortbildungskategorie, anerkennende Organisation, Anzahl der COE-Punkte, Unterschrift des Veranstaltungsleiters.
Der Güteausschuss der GOL erkennt bis auf Weiteres die von folgenden Organisationen vergebenen Fortbildungspunkte 1:1 als COE-Punkte an:
- Vereinigung Deutscher Contactlinsen Spezialisten und Optometristen e.V. (VDCO)
- Schweizerischer Berufsverband für Augenoptik und Optometrie (SBAO)
- Landesärztekammern (CME-Fortbildungspunkte)
- General Optical Council (UK)
Die Anzahl der zu vergebenden COE-Punkte richtet sich nach dem Inhalt, nach der Dauer und nach der Art der besuchten Veranstaltung und wird in einer separaten Liste geführt.
Sind Sie also zum Sammeln von COE-Punkten verpflichtet, dann erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung, ob und durch welche Organisation diese zertifiziert ist und wie viele COE- bzw. Fortbildungspunkte Sie dafür erhalten. Nähere Informationen zur Vergabe von COE- bzw. Fortbildungspunkten finden Sie auch auf den Webseiten des jeweiligen Veranstalters.
Rückfragen zu den COE-Punkten können Sie gerne an die Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen richten unter info@optometrist.de

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