Pressemitteilung
Wachstum und stetig steigendes Interesse
Die Mitgliedszahlen der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen nehmen kontinuierlich zu; dies gilt gleichermaßen für die Anzahl der im Optometristen-Register (unter www.optometrist.de) eingetragenen Kolleginnen und Kollegen. „Mittlerweile sind dort 120 Optometristinnen registriert, und es gibt noch einige weitere in der Warteschleife. Es ist schön zu sehen, dass sich immer mehr Optometristinnen zur Einhaltung überprüfter Qualitätskriterien verpflichten und sowohl über die hierfür notwendige Qualifikation als auch über die erforderliche technische Ausstattung verfügen“, freut sich Stefan Lahme, 1. Vorsitzender der Gütegemeinschaft, über das Wachstum und das stetig steigende Interesse an der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen (GOL) und dem Optometristenregister.
Die in der Gütegemeinschaft vereinten Augenoptik-Betriebe beziehungsweise Kolleginnen und Kollegen stellen das hohe Gut ihrer Dienstleistungen gegenüber dem reinen Verkauf von Waren in den Vordergrund. Das dürfen und sollten sie aus Sicht des Gütegemeinschaft-Vorstands nach außen sichtbar machen, wofür diverse Marketingmaterialien und Ideen für die Mitgliederinnen zur Verfügung stehen. „Auf das RAL-Gütezeichen aufmerksam zu machen, trägt nicht nur zur Verbreitung des Gütezeichens bei, sondern steigert auch den Bekanntheitsgrad der Optometrie als wertvolle Gesundheitsdienstleistung in der Bevölkerung“, erklärt Lahme mit dem Hinweis versehen, dass nur Mitgliederinnen der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen das RAL-Gütezeichen verwenden dürfen.
Kontinuierliche optometrische Fortbildung
Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft und registrierte Optometristinnen garantieren ihren Kundinnen und Patient*innen, dass ihre angebotenen Dienstleistungen durch kontinuierliche optometrische Fortbildung (engl. continuing optometric education bzw. COE) stets auf dem neuesten Stand sind. Als Nachweis dienen die von der Gütegemeinschaft initiierten und zertifizierten COE-Punkte, die nur für solche Fortbildungsmaßnahmen vergeben werden.
Lahme: „Wenn ein Veranstalter COE-Punkte für eine Fortbildungsmaßnahme vergeben möchte, muss er die Veranstaltung vorab von der Zertifizierungsstelle prüfen lassen und den Besuchern im Anschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung unter Angabe der von der Zertifizierungsstelle vergebenen COE-Punkte ausstellen.“ Sowohl Betriebe mit Gütezeichen als auch im Optometristenregister gelistete Kolleginnen und Kollegen müssen im Zweijahres-Turnus Nachweise für den Erwerb von COE-Punkten bei der Gütegemeinschaft oder einer von ihr beauftragten Stelle als elektronische Kopie vorlegen.
SICHT.KONTAKTE 2022
Die nächste Möglichkeit, eine größere Anzahl von COE-Fortbildungspunkten zu erlangen, bietet sich vom 7. bis 9. Oktober 2022 in Osnabrück: Dort finden die SICHT.KONTAKTE 2022 statt; eine gemeinsam von der Vereinigung Deutscher Contactlinsenspezialisten und Optometristen (VDCO), dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) und der Internationalen Vereinigung für binokulares Sehen (IVBS) organisierte Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt 49 Referentinnen, 19 Workshops, 28 Vorträgen und der Industrieausstellung mit mehr als 20 Ausstellern. Der Vorstand der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen ist natürlich vor Ort und freut sich auf Kontaktaufnahmen von Interessentinnen für ausführlichere Informationen.
Tickets für die SICHT.KONTAKTE 2022 gibt es auf www.sichtkontakte.de.
Download der Presseinfo
Pressemitteilung
Stefan Lahme ist Vorsitzender der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V.
Die Zahl der RAL-zertifizierten Betriebe und damit die der Mitglieder der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. steigt kontinuierlich an, so dass die Gemeinschaft alsbald das 50. Mitglied begrüßen wird. Etwa doppelt so viele Optometristen haben sich bereits ins Deutsche Optometristen-Register eingetragen und weisen damit ihre entsprechende Qualifikation nach. „Die Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen wächst“, wusste Stefan Lahme bei der Mitgliederversammlung Ende des letzten Jahres zu berichten. Lahme ist bei diesem Anlass zum neuen 1. Vorsitzenden der Gütegemeinschaft gewählt worden.
Wolfgang Cagnolati, der seit der Gründung der Gütegemeinschaft am 11. Oktober 2019 als 1. Vorsitzender fungierte, ist fortan stellvertretender Vorsitzender. Neu als Beisitzer gewählt wurde Maarten Hobé, der wie Antje Brenner auch schon Mitglied im Güteausschuss ist, sonst bleibt der Vorstand mit den weiteren Mitgliedern Ralf Bachmann und Christian Müller unverändert. Vorsitzender des Güteausschusses bleibt Prof. Dr. Holger Dietze.
„Wir freuen uns über den wachsenden Stellenwert der Gütegemeinschaft, aber mindestens genauso über die zunehmenden Eintragungen auf unserer Website optometrist.de und die damit verbundene Wertschätzung der Qualitätsstandards für die optometrische Praxis“, erklärt Lahme.
Download der Presseinfo
Pressemitteilung
Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen veröffentlicht Leitlinien
Dass die Zahl der RAL-zertifizierten Betriebe und damit die der Mitglieder der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. erfreulicherweise schnell ansteigt, hat insbesondere auch mit der voranschreitenden Arbeit der Gütegemeinschaft zu tun. Das Deutsche Optometristen-Register wächst mit den zunehmenden Eintragungen auf der Website der Gütegemeinschaft optometrist.de, und die veröffentlichten Leitlinien verdeutlichen zusätzlich dazu den wachsenden Stellenwert der Gütegemeinschaft.
Die Leitlinien für optometrische Leistungen sind vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen zusammen mit Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Optometrie und benachbarter Wissenschaften erarbeitete Entscheidungshilfen. Sie können sowohl von den gelisteten Betrieben und den im Optometristen-Register eingetragen Kollegen als auch von interessierten Kreisen ab sofort als Orientierung bei der Untersuchung von Patienten genutzt werden.
Zu den Themen „Trockenes Auge“, „Infektionsschutz“ und „Rotes Auge“ wurden die Qualitätsstandards für die optometrische Praxis bereits fertiggestellt, weitere Leitlinien sind in Arbeit. Sie dienen zur Ergänzung der vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen herausgegebenen Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik- und Optometrie. „In nahezu allen Ländern, in denen die Optometrie als unabhängiger Gesundheitsberuf etabliert ist, existieren solche Leitlinien. Dank der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen nun auch in Deutschland. Der Dank gilt den Kollegen Dr. Stefan Bandlitz, Dr. Heiko Pult, Stefan Schwarz, Dr. Sven Jonuscheit, Antje Brenner, Stefanie Mühlberg, Dr. Wolfgang Cagnolati und Prof. Holger Dietze, die maßgeblich an der Entwicklung beteiligt sind“, erklärt Stefan Lahme, 2. Vorsitzender und Pressereferent der Gütegemeinschaft.
Ebenfalls erweitert wurde der Website-Bereich „Fortbildung“. Zur Orientierung der Kollegen bei der Erfüllung der für alle Optometristen zwingend vorgeschriebenen Fortbildungspflicht, sind hier alle Organisationen aufgelistet, deren Fortbildungspunkte anerkannt werden. Mit den Fortbildungspunkten garantieren RAL-zertifizierte Betriebe und individuelle Optometristen, die Mitglieder der Gütegemeinschaft sind, Verbrauchern ihr aktuelles Wissen.
„Außerdem haben wir eine Liste zum Download eingestellt, die aufzeigt, welche Veranstaltungen mit wie vielen Punkten bewertet werden“, sagt Lahme. So wird sichergestellt, dass sich Gütegemeinschaft-Mitglieder vor dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung informieren können, ob und durch welche Organisation diese zertifiziert ist und wie viele Fortbildungspunkte sie dafür erhalten.
Download der Presseinfo
Pressemitteilung
Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen freut sich über viele Mitgliedsanträge und besetzte Positionen
Ende vergangenen Jahres hat die Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen ihre erste Mitgliederversammlung satzungsgemäß durchgeführt. Dabei wurden online die bis dahin noch zu besetzenden Positionen des Vereins gewählt. Der Vorstand um dessen Vorsitzenden Wolfgang Cagnolati und die Mitglieder stimmten nicht nur über die Kassenprüfer und den Ehrenrat ab, sondern verabschiedeten auch den ersten vollen Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr.
Somit sind seit dem 11. Dezember 2020 alle Positionen des noch jungen Vereins besetzt. „Noch erfreulicher ist die seit Monaten gleichbleibend hohe Anzahl der Mitgliedsanträge. Das gilt auch für die Eintragungen in das Deutsche Optometristen-Register, was den Optometristinnen und Optometristen mit einem Abschluss B.Sc. oder HWK/ZVA offen steht“, erklärt Stefan Lahme, stellvertretender Vorsitzender und Pressereferent der Gütegemeinschaft.
Auf der Website der Gütegemeinschaft unter www.optometrist.de werden regelmäßig in kurzen Abständen neue Mitglieder in das Optometristen-Register eingetragen. Bereits im vergangenen Dezember hatten 18 Betriebe das Recht zur Vergabe des RAL Gütezeichens Optometrische Leistungen erhalten, rund ein Dutzend weiterer Anträge sind derzeit in der Bearbeitung und die gelisteten Fachleute mit Optometrie-Qualifikation hat auch bereits die Marke von 50 bereits überschritten.
Durch die Gründung der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen und dem RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen wird eine politisch nutzbare Qualitätsnorm für die Optometrie sowie eine Registrierungskörperschaft für Optometristinnen und Optometristen geschaffen. „Hierdurch wird mittelfristig eine Vereinheitlichung der Tätigkeiten und Ausbildung im Bereich der Optometrie einhergehen“, sagt Cagnolati, der sich darüber freut den Hochschulabsolventinnen und Optometristinnen (HWK/ZVA) eine ihrer Qualifikation entsprechende fachliche Interessenvertretung bieten zu können.
Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristen-Register finden sich auf der Website der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
Download der Presseinfo
Pressemitteilung
Die ersten Optometristen und Betriebe sind von der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen bestätigt und in das Deutsche Optometristen-Register auf der Website www.optometrist.de eingetragen. Sowohl Betriebe, welche die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft für das RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen erfüllen, als auch individuelle Optometristen können sich registrieren.
Betriebe müssen sowohl die personellen als auch die instrumentellen Voraussetzungen erfüllen. Als Mitglied der RAL Gütegemeinschaft zeigen sie dem Verbraucher, wo nachprüfbar die Standards höchster optometrischer Leistungen zu finden sind.
Im Deutschen Optometristen-Register sind neben den Betrieben des RAL Gütezeichens auch individuelle Optometristen gelistet. Sinnvoll ist demnach eine Registrierung für jeden Optometristen mit Abschluss B.Sc., M.Sc. und Optometrist HWK, um sowohl von Verbrauchern als auch von der Fachöffentlichkeit gefunden zu werden.
Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristen-Register finden sich auf der Website der RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
Download der Presseinfo
Pressemitteilung
Seit dem 1. August ist die Anmeldung zur Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen möglich. Voraussetzung für die RAL-Gütezeichenbenutzung ist, dass der Antragsteller oder ein in dem Betrieb des Antragstellers beschäftigter Mitarbeiter (mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden) über die praktischen und theoretischen Kompetenzen zur Durchführung optometrischer Untersuchungen verfügt. Zu den fachlichen Qualifikationen zählen ein Hochschul- oder Universitätsabschluss in der Augenoptik/Optometrie, die bestandene Fortbildungsprüfung zum Optometristen (HWK/ZVA) sowie das ECOO Europadiplom; darüber hinaus müssen die Betriebe alle weiteren in der Gütesicherung RAL-GZ 117 definierten Anforderungen nachweisen.
Gleichzeitig ist auch die Anmeldung für die Auflistung im Deutschen Optometristen Register möglich. Hier können sich auch alle Optometrist*innen registrieren lassen, welche nicht in Betrieben mit dem „RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen“ praktizieren, aber die fachlichen Voraussetzungen der Gütegemeinschaft aufweisen. Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristenregister finden sich auf der neu gestalteten Website der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.
Download der Presseinfo
Sehen
Das Stereosehen ist die höchste Form des beidäugigen Sehens. Bedingt durch den Abstand der beiden Augen voneinander entstehen auf den jeweiligen Netzhäuten leicht unterschiedliche Abbilder eines fixierten Objektes. Je näher das Objekt an die Augen rückt, desto größer wird der Unterschied zwischen den Netzhautbildern. Das Gehirn ermittelt aus dem Abgleich der beiden Netzhautbilder einen Eindruck der räumlichen Tiefe – vereinfacht gesagt, ist Stereosehen somit gleichbedeutend mit 3D-Sehen.
Augenkrankheit
Eine Makuladegeneration tritt vor allem bei älteren Menschen auf und macht sich häufig ab einem Alter von 60 Jahren bemerkbar – deswegen spricht man auch von der Altersbedingten Makuladegeneration (AMD). Ein rechtzeitiges Erkennen von Frühzeichen und Veränderungen der Makula führen zur Überweisung an einen Augenarzt, der dann geeignete Maßnahmen zum Schutz der Netzhaut einleiten kann.
Die Krankheit trifft exakt jenen Bereich der Netzhaut, der für das scharfe Sehen verantwortlich ist: die Mitte der Netzhaut; die Makula. Diese Stelle ist für das Sehen von erheblicher Bedeutung, ist sie geschädigt, sind im zentralen Sichtbereich nur noch Umrisse erkennbar, die Bilder werden unscharf, Kontraste werden schwächer und gerade Linien als verzogen wahrgenommen.
Ursache dafür ist die Zerstörung der Zapfen (Lichtrezeptoren), die sich in der Makula befinden und unter anderem für das scharfe Sehen und die Wahrnehmung von Farben und Kontrasten zuständig sind. Die Makuladegeneration wird allzu oft zu spät bemerkt, so dass die entstandenen Schäden nicht mehr zu reparieren sind. Auch hier ist eine regelmäßige Prüfung zu empfehlen, damit im Falle einer Erkrankung sofort durch den konsultierten Augenarzt eine Therapie eingeleitet werden kann.
Optometristen teilen die Makuladegeneration in zwei Arten ein: Die „trockene“ Makuladegeneration entwickelt sich langsam und führt erst zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkt zu Beeinträchtigungen des Sehens. Jedoch kann sich aus aus der „trockenen“ eine „feuchte“ Makuladegeneration entwickeln, die einen rapiden Sehverlust im zentralen Bereich der Netzhaut zur Folge hat.
Risikofaktoren
Zu den besonderen Risikogruppen gehören Menschen, die nicht nur um die 60 Jahre oder älter sind, sondern die zudem unter hohem Blutdruck leiden oder deren Augen besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sind (z.B. UV-Strahlung). Aber auch Raucher und genetisch vorbelastete Menschen haben ein erhöhtes Risiko, an einer Makuladegeneration zu erkranken.
Auge, Sehen
Die Presbyopie oder Alterssichtigkeit ist ein Zustand, bei dem die Flexibilität der Augenlinse und damit die Möglichkeit zur Akkommodation unter ein Maß gesunken sind, das zum Lesen oder für sonstige visuelle Naharbeiten erforderlich wäre. Bei den meisten Menschen tritt dieser Zustand mit Mitte vierzig ein. Gängige Hilfsmittel zur Versorgung einer Presbyopie sind Lesebrillen, Gleitsichtbrillen oder multifokale Kontaktlinsen. Auch gibt es chirurgische Möglichkeiten, von denen zum gegebenen Zeitpunkt jedoch keine die Akkommodationsfähigkeit des Auges wieder herstellt.
Auge, Sehen
Die Makula beschreibt das Gebiet der Netzhaut, das dem zentralen Gesichtsfeld entspricht. In diesem Netzhautareal liegen die höchste Dichte an Rezeptoren und damit die höchste Sehschärfe vor. Die hohe Dichte an Sinneszellen führt dazu, dass die Makula sich farblich vom Rest der Netzhaut abhebt, weshalb sie auch als „Gelber Fleck“ bezeichnet wird.