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Seit dem 1. August ist die Anmeldung zur Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen möglich. Voraussetzung für die RAL-Gütezeichenbenutzung ist, dass der Antragsteller oder ein in dem Betrieb des Antragstellers beschäftigter Mitarbeiter (mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden) über die praktischen und theoretischen Kompetenzen zur Durchführung optometrischer  Untersuchungen verfügt. Zu den fachlichen Qualifikationen zählen ein Hochschul- oder Universitätsabschluss in der Augenoptik/Optometrie, die bestandene Fortbildungsprüfung zum Optometristen (HWK/ZVA) sowie das ECOO Europadiplom; darüber hinaus müssen die Betriebe alle weiteren in der Gütesicherung RAL-GZ 117 definierten Anforderungen nachweisen. 

Gleichzeitig ist auch die Anmeldung für die Auflistung im Deutschen Optometristen Register möglich. Hier können sich auch alle Optometrist*innen registrieren lassen, welche nicht in Betrieben mit dem „RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen“ praktizieren, aber die fachlichen Voraussetzungen der Gütegemeinschaft aufweisen. Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristenregister finden sich auf der neu gestalteten Website der Gütegemeinschaft  Optometrische Leistungen unter  www.optometrist.de.

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